Die Prüfungsvorbereitung für die sektorale Heilpraktiker-Ausbildung in der Podologie findet im genannten Zeitraum jeden Freitag statt und dauert insgesamt 6 Tage.
Erweitern Sie Ihre Möglichkeiten bei der podologischen Behandlung: Die sektorale Heilpraktikererlaubnis bringt Ihnen Freiraum für das selbständige und eigenverantwortliche Arbeiten. Sie können eigenständig Diagnosen stellen und bei krankhaften Befunden ohne ärztliche Verordnung behandeln. Außerdem besteht die Abrechnungsmöglichkeit nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Die Prüfung wird von den jeweiligen Gesundheitsbehörden der Länder abgenommen. Eine fundierte Vorbereitung ist dringend zu empfehlen. Mit unserem Kursangebot erhalten Sie die bestmöglichen Voraussetzungen für den Erfolg. Dafür steht das Dozententeam der Schule für Podologie mit hohem Erfahrungspotenzial in der Erwachsenenbildung und einem methodisch-didaktisch ausgefeilten Kurskonzept.
Voraussetzung für die Beantragung der SHPP Erlaubnis beim Gesundheitsamt:
- Vollendetes 25. Lebensjahr
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/-m Podologin/-en
- Polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist (für Gesundheitsamt)
- Ärztliche Bescheinigung, dass hinsichtlich der Ausübung der Heilkunde keine Bedenken bestehen
In einigen Bundesländern wird Berufserfahrung vorausgesetzt, die Bundesland spezifischen Voraussetzungen müssen auf dem zuständigen Gesundheitsamt individuell erfragt werden Zusätzlich bei der Beantragung nach Aktenlage: Nachweis eines absolvierten Prüf.- Vorbereitungskurses (60 UE) und erfolgreich absolvierte schriftliche Prüfung.