Erweitern Sie Ihren beruflichen Horizont! Die sektorale Heilpraktikererlaubnis

Traditionell dürfen nur Ärzte medizinische Diagnosen stellen und Behandlungen verordnen. Die Notwendigkeit, Patient:innen schneller und effizienter zu versorgen und der Wunsch nach mehr Eigenständigkeit führten im Jahr 2009 zur Einführung des sektoralen Heilpraktikers auf dem Gebiet der Physiotherapie. Auch für die Podologie ist diese Zusatzqualifikation heute möglich: Bei Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis dürfen Podolog:innen eigenständig Diagnosen stellen und ihre Patient:innen direkt behandeln – ohne Verordnung eines Arztes. Doch was steckt genau dahinter und welche Chancen bietet diese Qualifikation?

Mehr Eigenständigkeit im Fachgebiet

Bei der sektoralen Heilpraktikererlaubnis handelt es sich um eine fachgebundene Spezialisierung. Das heißt die Heilkunde nach § 1 HeilprG darf ausschließlich auf dem Gebiet der Podologie ausgeübt werden. In diesem Rahmen dürfen Podolog:innen mit der entsprechenden Zusatzqualifikation Diagnosen stellen, Rezepte verordnen und Therapien durchführen – zum Beispiel bei Nagelpilz oder einem eingewachsenen Zehennagel.

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Vorteile, die eine sektorale Heilpraktikererlaubnis mit sich bringt:

  • Für viele der größte Pluspunkt: Mehr Eigenständigkeit im Beruf
  • Patient:innen aufnehmen und ohne ärztliche Überweisung behandeln
  • Diagnosen auf dem Gebiet der Podologie selbstständig stellen
  • Podologische Behandlungen ohne ärztliches Rezept oder ärztliche Anordnungen durchführen
  • Behandlung medizinischer Indikationen am Fuß, die vorher ausschließlich dem Arzt vorbehalten waren
  • Die Möglichkeit Rezepte für frei verkäufliche Medikamente selbst zu verordnen
  • Abrechnung von Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker:innen
  • Befreiung von der Umsatzsteuer bei Folgebehandlungen in der Podologie
  • Die erweiterte Berufsbezeichnung als „Sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet der Podologie“ unterstreicht die eigene Expertise. Wichtig! Die Spezialisierung auf den Bereich der Podologie muss immer genannt werden.

Der Weg zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis

Fast wie bei der Ausbildung: Der Weg zur Zulassung als sektoraler Heilpraktiker Podologie ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Je nach Bundesland wird die Erlaubnis nach Aktenlage oder nach einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung durch die Behörden erteilt. Bei einer Beantragung „nach Aktenlage“ sind entsprechende Nachweise zur Qualifikation wie zum Beispiel die erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungskurses vorzulegen. Zuständig ist das dem Wohnort zugeordnete Gesundheitsamt. Um sicher zu gehen, ist es zu empfehlen die vor Ort geltenden Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde anzufragen.

Wer die Chance für ein erweitertes Behandlungsspektrum in der Podologie nutzen möchte, sollte an einem Kurs zur Prüfungsvorbereitung teilnehmen. Häufig finden die Kurse als Webinar statt und können bequem von zuhause aus besucht werden. Auch die RUCK Akademie bietet einen Vorbereitungskurs an.

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RUCK Akademie - Prüfungsvorbereitung für Zusatzqualifikation SHPP (Sektoraler Heilpraktiker Podologie)

Alle Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertig
  • Erfolgreich abgeschlossene Podologieausbildung
  • Gesundheitliche Unbedenklichkeit, bescheinigt durch ein ärztliches Attest
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • In einigen Bundesländern wird Berufserfahrung vorausgesetzt (Bestätigung nicht älter als drei Monate)


Nach Bestehen der Überprüfung durch die zuständige Gesundheitsbehörde und dem Erhalt der Erlaubnisurkunde darf im Rahmen des geltenden Rechts die Heilkunde eigenverantwortlich und bundesweit ausgeübt werden.

Mit der steigenden Zahl von Patient:innen mit diabetischem Fußsyndrom und anderen Fußerkrankungen wird die Nachfrage nach spezialisierten Podolog:innen weiter zunehmen. Es liegt nahe, dass die sektorale Heilpraktikererlaubnis Podologie künftig eine noch größere Rolle spielen wird. Denn ein schneller Behandlungserfolg durch eine kompetente Diagnose und zeitnahe Therapie ist in Zeiten des Fachkräftemangels unverzichtbar.

Auch Sie wollen Ihre Kompetenzen erweitern?
Schaffen Sie neue berufliche Perspektiven durch eine Zusatzqualifikation mit großem Potential: Die sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie.

Die nächsten Termine für einen Vorbereitungskurs an der RUCK Akademie finden Sie hier. Durch eine abschließende schriftliche Prüfung wird der erforderliche Nachweis für die Beantragung nach Aktenlage erbracht.