20 Jahre Podologengesetz – ein Blick zurück

Das Podologengesetz besteht inzwischen seit mehr als 20 Jahren. Bis es im Jahr 2002 so weit war, mussten unzählige Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden. Anläufe zu einer Regelung der Berufsausbildung gab es viele, vor allem in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg. Verbände und Privatinitiativen versuchten Bundes-und Landesministerien von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zu überzeugen – lange Zeit ohne Erfolg.

Die fachgerechte Fußversorgung beim Diabetiker war eine der wesentlichen Triebfedern für die gesetzliche Regelung. Bei einer Tagung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Vertretern der Gesundheitsministerien und Patientenorganisationen aus ganz Europa wurde im Jahr 1989 die sogenannte St. Vincent-Deklaration verabschiedet. Als zentrales Ziel sollten gravierende Folgen der Diabetes-Erkrankung, wie zum Beispiel die Zahl der Amputationen, deutlich gesenkt werden. Es lag auf der Hand, dass dies nur mit Hilfe speziell geschulter Fachkräfte erreicht werden kann.

Mehr zur Geschichte der Podologie

Wer darf sich Podolog:in nennen?

Das 2002 in Kraft getretene Podologengesetz (PodG) ist ein reines Titelschutzgesetz, das heißt es regelt die Verwendung der Bezeichnung „Podologe bzw. Podologin“ und „medizinischer Fußpfleger bzw. medizinische Fußpflegerin“. Wichtig dabei ist die berufliche Definition der Podologie als medizinischer Fachberuf im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, bei der es keine Ausbildungsauflagen gibt.

Eine zentrale Rolle spielt § 3 PodG, in dem das Ausbildungsziel definiert wird:

§ 3 PodG
Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.

Hier zeigt sich auch einer der Schwachpunkte der gesetzlichen Regelung: Diagnostik und die Behandlung krankhafter Veränderungen sind nur mit ärztlicher Unterstützung möglich. Das selbständige Arbeiten auf rechtlicher Basis ist für Podolog:innen also stark eingeschränkt.

RUCK setzt sich ein für die Podologie

Seit drei Generationen ist die HELLMUT RUCK GmbH im Bereich Fußpflege und Podologie aktiv. Neben dem Fachgroßhandel war und sind Aus- und Weiterbildung an der RUCK Akademie bis heute tragende Säulen des Unternehmens-Portfolios. Die Schule für Podologie in Neuenbürg gehörte zu den drei ersten Schulen in Deutschland und hat bis heute einen hervorragenden Ruf.

Gehen wir ein wenig zurück und sehen uns gemeinsam mit Samuel Ruck an, wie alles entstand: Ausbildung, Schule, neues Berufsbild. Von seinem Vater Hellmut Ruck hat Samuel nicht nur als „Erbe“ das Herz für die Füße übernommen, sondern er setzt sich auch mit Herzblut für die Podologie-Ausbildung ein:

Interview mit Samuel Ruck

Zunächst das „Davor“. Was gab es für Ausbildungsmöglichkeiten und wie war das bei Deinem Großvater – Hellmut Ruck senior – geregelt?

Die Ausbildung hat damals sechs Wochen gedauert und fand in der Großpraxis meines Großvaters statt. Täglich fanden ein bis zwei Stunden Theorie-Unterricht statt, der Schwerpunkt lag damals jedoch auf der praktischen Ausbildung. In den 70er Jahren kam dann die Halbjahresausbildung mit ärztlicher Abschlussprüfung. Übrigens war die Halbjahresausbildung damals die längste Ausbildung, die es in Deutschland gab. Üblich war eine Ausbildungszeit von zwei bis drei Wochen.

Bei der Ausbildung in Pforzheim war mein Großvater Hellmut Ruck senior Dreh- und Angelpunkt. In der Praxis gab es morgens Theorie-Unterricht, in der restlichen Zeit wurde an „Schülerpatienten“ gearbeitet. Es gab also einen Teil offizielle Praxispatienten und einen Teil für die Schülerbehandlung. Diese Art der praxisorientierten Ausbildung wurde sehr geschätzt. Für die Abschlussprüfung kam der Leiter des Gesundheitsamtes, Prof. Dr. Geisler, persönlich in die Praxis. Nach der erfolgreich abgelegten Prüfung erhielt man ein Zertifikat mit dem Titel „Ärztlich geprüfter Fußspezialist“.

Die Halbjahresausbildung hatte dann für viele Jahre Bestand. Woher kam die Idee mit dem Firmenneubau eine eigene Schule mit einer 2-jährigen Ausbildung zu gründen?

Die Idee einer 2-jährigen Ausbildung hatte schon mein Großvater. Bereits im Jahr 1952 führte er Gespräche mit dem Zentralverband der Fußpfleger, dem Gesundheitsamt und dem Klinikum Pforzheim. Außer dem Zentralverband waren alle mit der Planung einverstanden. Für die Ablehnung des Verbandes war wohl der anwesende Vertreter verantwortlich, der damals eine Kurzausbildung betrieb.

Es gab auch andere Verbände, zu denen mein Großvater Kontakt hatte. Er wollte für das Berufsbild einfach etwas bewegen. Er stieß aber immer wieder auf Ablehnung und mangelnde Einheit auf Verbandsebene. Für Baden-Württemberg wollte er eine beispielhafte Ausbildung mit klinischen und praktischen Inhalten schaffen. Diese Vision wurde leider von den Verbänden nicht geteilt.

In Verbindung mit dem Firmenneubau und dem Umzug von Langenbrand nach Neuenbürg 1997 hat mein Vater die Idee einer 2-jährigen Ausbildung wieder aufgegriffen. Neuenbürg war für ihn ein vertrauter Standort, praktisch zurück zu seinen Wurzeln. Die Integration einer Schule war der nächste Schritt im Zuge des Firmenneubaus.

Wie ging es weiter bei der Gründung einer eigenen Podologie-Schule und ganz neu definierten Ausbildungsinhalten?

Mit Renate Schmidt als Schulleiterin und Christina Schäfer-Thaler als Praxisleiterin hatte mein Vater schnell ein qualifiziertes Führungsduo gefunden. Die erste Aufgabe der Schulleitung war die Ausarbeitung eines Curriculums (= Lehrinhaltsplan) nach dem Entwurf zum Podologengesetz. Das gelang so überzeugend, dass viele Schulen, die später entstanden, unser Curriculum einfach kopierten.

Im Vorfeld hatte mein Vater auch die bereits existierenden Schulen in Braunschweig (ZFD, Grünewald), später Oskar-Kämmerer-Schule, und die BRK-Schule in Plattling (Dr. med. Fleischner) besucht. Beide Schulen gibt es heute nicht mehr. Von den ersten drei Schulen in Deutschland existiert heute nur noch unsere RUCK Akademie Schule für Podologie in Neuenbürg. Nach wie vor gilt sie als Referenz für die professionelle Ausbildung in der Podologie. Das hat gute Gründe: Von Anfang an beruht unser Modell auf einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis.

„Zwei Jahre komplett unter einem Dach – so wurde die Ursprungsidee meines Großvaters umgesetzt.“

14-tägiger Wechsel von Theorie und Praxis, Fünf- später Vier-Tage-Woche, 10 komplett eingerichtete Behandlungsräume und ein großer Patientenstamm – das waren echte Besonderheiten in der schulischen Ausbildung.

Das Podologengesetz lässt dem Podologen wenig Spielraum für selbständiges Arbeiten. Siehst Du die Notwendigkeit für Änderungen oder Verbesserungen?

Tatsächlich gab es zu diesem Thema auch von unserer Seite viele Bemühungen, zum Beispiel in Form von Schreiben an die Landesregierung. Die Antworten waren negativ, meist mit der Begründung von Aufgaben mit höherer Dringlichkeit. Dabei ist offensichtlich, dass viele Behandlungen am Fuß in der Podologie besser aufgehoben wären. Die Spangenbehandlung ist eine podologische Domäne, aber auch Warzen können schon aus Zeitgründen von Ärzten nicht ausreichend behandelt werden. Auch alle Nagelfalzprobleme, Granulationsgewebe etc. können podologisch bestens gelöst werden, benötigen zur rechtlichen Absicherung aber die Unterstützung von ärztlicher Seite. Vieles ist in Nachbarländern besser und einfacher geregelt, ohne, dass die Ausbildung besser wäre.

Noch ein Tipp für Berufseinsteiger aus Deiner Erfahrung als Podologe?

Ganz wichtig: Ein Herz für die Menschen haben. Über betriebswirtschaftliche Dinge sollte man sich rechtzeitig und umfassend informieren. Bedarf ist genug vorhanden, Zukunftsorientierung ebenfalls. Mut und der Blick auf konkrete Zielvorgaben sind gerade für Jungunternehmer wichtig.

„Nur bei wenigen Berufen sind die Startvoraussetzungen für die Selbständigkeit so günstig wie in der Podologie.“

Gemeinsam möchten wir den Beruf aktiv nach vorne bringen, um die Fußversorgung zu sichern und zu verbessern!

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